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   BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00   

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https://dejure.org/2001,1335
BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00 (https://dejure.org/2001,1335)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2001 - II ZR 30/00 (https://dejure.org/2001,1335)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - II ZR 30/00 (https://dejure.org/2001,1335)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    GmbH - Zuwendungen - Anwendbarkeit - Konkurrenz - Rückzahlungen - Stammkapital

  • Judicialis

    DMBilG § 25 Abs. 5; ; DMBilG § 25 Abs. 6; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DMBilG § 25 Abs. 5, 6; GmbHG §§ 30 31
    Anwendung der Regeln über die Eigenkapitalerhaltung auf Zuwendungen an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    DMBilG § 25 Abs. 5, 6; GmbHG §§ 30, 31
    Veräußerung des Geschäftsanteils einer GmbH durch die Treuhandanstalt als Alleingesellschafterin und Grundschuldbestellung als Voraussetzung einer Bankbürgschaft für den Erwerber: Kein Verstoß der Treuhandanstalt gegen das Kapitalerhaltungsgebot gem. §§ 30, 31 GmbHG durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    DMBilG § 25 Abs. 5, 6; GmbHG §§ 30, 31
    Keine Anwendung der Rückzahlungsvorschriften zur Erhaltung des GmbH-Stammkapitals auf Zuwendungen an BvS aus dem Vermögen von ihr gehaltener GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einlagenrückgewähr, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 276
  • ZIP 2002, 436
  • NZI 2002, 230
  • NZI 2002, 46
  • NJ 2002, 208
  • WM 2002, 340
  • DB 2002, 628
  • NZG 2002, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 40/96

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Eigentums an Grundstücken in der

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    a) Gemäß § 25 Abs. 5 DMBilG war und ist die Beklagte berechtigt, sogar insolventen von ihr gehaltenen Gesellschaften den auf diese unentgeltlich übergegangenen Grund und Boden zu entziehen und/oder ihn im Insolvenzverfahren auszusondern (vgl. OLG Dresden, VIZ 1996, 605 mit NA-Beschluß des BGH v. 14. Mai 1998 - IX ZR 40/96).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine - an Art. 14 Abs. 1 GG zu messende (BVerfGE 95, 64, 82) - Rückwirkung des § 25 Abs. 5 DMBilG in jetziger Fassung sowie gegen die Beschränkung des Nachteilsausgleichs auf Neugläubiger (mit nach dem 1. Juli 1990 entstandenen Ansprüchen) hat der Bundesgerichtshof in dem - durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1998 (1 BvR 1207/98) gebilligten - Nichtannahmebeschluß vom 14. Mai 1998 (aaO zu OLG Dresden aaO) nicht geteilt.

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Des weiteren unterliegt die Beklagte gemäß § 28 a EGAktG nicht den Vorschriften über herrschende Unternehmen und damit im Falle von Entnahmen oder Verlagerungen von Gesellschaftsvermögen auch nicht den von dem erkennenden Senat (Urt. v. 17. September 2001 - II ZR 178/99, ZIP 2001, 1874) jüngst modifizierten Grundsätzen der früher sog. "Konzernhaftung".
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Im übrigen kommt einem Treuhandunternehmen wie der Schuldnerin des vorliegenden Falles, das seine Existenz einem staatlichen Willensakt verdankt und Teil der staatlichen Privatisierungsaufgabe ist, bis zum Abschluß der Privatisierung ohnehin kein voller Grundrechtsschutz gegenüber staatlichen Eingriffen zu (vgl. BVerfGE 45, 63, 80; 95, 267, 318).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine - an Art. 14 Abs. 1 GG zu messende (BVerfGE 95, 64, 82) - Rückwirkung des § 25 Abs. 5 DMBilG in jetziger Fassung sowie gegen die Beschränkung des Nachteilsausgleichs auf Neugläubiger (mit nach dem 1. Juli 1990 entstandenen Ansprüchen) hat der Bundesgerichtshof in dem - durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1998 (1 BvR 1207/98) gebilligten - Nichtannahmebeschluß vom 14. Mai 1998 (aaO zu OLG Dresden aaO) nicht geteilt.
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Im übrigen kommt einem Treuhandunternehmen wie der Schuldnerin des vorliegenden Falles, das seine Existenz einem staatlichen Willensakt verdankt und Teil der staatlichen Privatisierungsaufgabe ist, bis zum Abschluß der Privatisierung ohnehin kein voller Grundrechtsschutz gegenüber staatlichen Eingriffen zu (vgl. BVerfGE 45, 63, 80; 95, 267, 318).
  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53

    Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Das Berufungsgericht sieht in der Grundschuldbestellung als Voraussetzung für die Erteilung der Bankbürgschaft und deren Inanspruchnahme durch die Beklagte eine ihr mittelbar zugute gekommene Leistung aus dem Vermögen der Schuldnerin, die - auch hinsichtlich des an die DR zu zahlenden Kaufpreisanteils - unter § 30 GmbHG falle (vgl. auch RGZ 133, 393; BGHZ 13, 49, 54 f.).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 114/89

    Haftung der Gesellschafter bei Auszahlung von Gesellschaftskapital oder Tilgung

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Insofern handelt es sich hier um einen bilanzneutralen Passiventausch, der nicht, wie für § 30 GmbHG in der Regel erforderlich (vgl. BGHZ 31, 276 und st. Rspr.) eine Unterbilanz oder Überschuldung (vgl. Sen.Urt. v. 5. Februar 1990 - II ZR 114/89, ZIP 1990, 451) herbeiführte oder vertiefte und den einheitlichen Vorgang abbildet, daß die Beklagte durch ihren Vergleich mit der DR es der Schuldnerin ermöglichte, das Grundstück gegen dessen Belastung mit der Grundschuld zu behalten.
  • OLG Dresden, 06.02.1996 - 5 U 1212/94
    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    a) Gemäß § 25 Abs. 5 DMBilG war und ist die Beklagte berechtigt, sogar insolventen von ihr gehaltenen Gesellschaften den auf diese unentgeltlich übergegangenen Grund und Boden zu entziehen und/oder ihn im Insolvenzverfahren auszusondern (vgl. OLG Dresden, VIZ 1996, 605 mit NA-Beschluß des BGH v. 14. Mai 1998 - IX ZR 40/96).
  • RG, 23.10.1931 - II 67/31

    Über das gesetzliche Verbot der Auszahlung von Stammkapital an die Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00
    Das Berufungsgericht sieht in der Grundschuldbestellung als Voraussetzung für die Erteilung der Bankbürgschaft und deren Inanspruchnahme durch die Beklagte eine ihr mittelbar zugute gekommene Leistung aus dem Vermögen der Schuldnerin, die - auch hinsichtlich des an die DR zu zahlenden Kaufpreisanteils - unter § 30 GmbHG falle (vgl. auch RGZ 133, 393; BGHZ 13, 49, 54 f.).
  • LG Ravensburg, 12.07.2023 - 5 O 298/22

    Insolvenzanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis: Voraussetzung der subjektiven

    Bei Ungewissheit des Grundes (Existenz), aber Gewissheit der Höhe, ist bilanziell idR voller Betrag anzusetzen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2001 - II ZR 30/00 -, BGHZ 149, 276-283, juris zu Rn. 7 f.; Hopt/Merkt, 42. Aufl. 2023, HGB § 253 Rn. 3; vgl. K. Schmidt InsO/K. Schmidt/Herchen, 20. Aufl. 2023, InsO § 17 Rn. 34 zu streitigen, objektiv zweifelhaften Verbindlichkeiten: maßgeblich sei das objektive [nicht]Bestehen der Verbindlichkeit).
  • KG, 26.02.2003 - 25 U 135/02

    Ansprüche bei Grundstücksveräußerung durch die gesetzliche Vertreterin eines nach

    Hinzukommt, dass eine etwaige Zahlung an die Treuhandanstalt - entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 4 des Kaufvertrages - als Leistung an die von ihr vertretene GmbH zu werten ist (vgl. insoweit auch: BGH WM 2002, 340, 341).
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